Zertifizierungsstelle
für Schallpegel­messer und Schall­kalibratoren

Hersteller von Schallpegelmessern und Schallkalibratoren müssen vor dem Inverkehrbringen ihrer Produkte eine Konformitätsbewertung durchführen lassen. Die Konformitätsbescheinigung darf seit Januar 2015 von privatwirtschaftlichen Unternehmen ausgestellt werden.

Wir, als akkreditierte und anerkannte Zertifizierungsstelle (ZS) übernehmen gern für Sie die Konformitätsbewertung Ihrer Schallpegelmesser und Schallpegelkalibratoren.

Wir sind akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17065 durch die Deutsche Akkreditierungsstelle DAkkS unter dem Zeichen D-ZE-15183-01 und anerkannt nach dem Mess- und Eichgesetz (MessEG) durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz BMWK unter der Kennnummer DE 0002.

Nachfolgend haben wir alle wichtigen Informationen für Sie bereitgestellt.

Legen Sie jetzt Ihren Auftrag an!

Mit den folgenden Dokumenten können Sie jetzt einen Auftrag zur Konformitäts­bewertung nach dem Mess- und Eichgesetzt (MessEG) sowie der Mess- und Eichverordnung (MessEV) anlegen.

 

Download wichtige Dokumente

Auftrag Konformitätsbewertung durch ZS SPEKTRA

Prüf- und Zertifizierungsordnung (PZO)

Preisliste Dienstleistungen ZS SPEKTRA

Kompetenz

Auf der Grundlage unserer Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17065 als Zertifizierungsstelle für Produkte durch die DAkkS, sowie der anschließenden Anerkennung als Konformitätsbewertungsstelle DE 0002 durch das BMWi im August 2022 können wir Ihnen Konformitätsbewertungen nach Mess- und Eichgesetz (MessEG) / Mess- und Eichverordnung (MessEV), Anlage 4, Modul F anbieten.
Das Verzeichnis gemäß § 18 Absatz 1 Mess- und Eichgesetz der anerkannten Konformitätsbewertungsstellen für national geregelte Messgeräte ist auf der Website des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) veröffentlicht.

Mit unserem seit 2011 akkreditierten Kalibrierlabor (D-K-15183-01) können wir auf ein umfangreiches Know-How im Bereich der Akustik zurückgreifen. Zudem arbeiten wir bereits mehrere Jahre eng mit verschiedenen Eichämtern im Bereich Eichung und Nacheichungen von Schallpegelmessern und Schallpegelkalibratoren zusammen.


Angebotene Leistungen

Wir bestätigen die Konformität nach der jeweilig gültigen Baumuster­prüfbe­scheinigung bzw. Bauartzulassung von:

  • Schallpegelmesser
  • Schallpegelkalibratoren

Die Bewertungen erfolgen nach dem Gesetz zur Neuregelung des gesetzlichen Messwesens vom 25.07.2013 (MessEG).
Die ZS SPEKTRA führt ausschließlich 100%-Prüfungen gemäß Anlage 4, Modul F, Abschnitt 4 MessEV durch. Wir bieten keine Überprüfungen der Konformität mit statistischen Mitteln gemäß Abschnitt 5 (z.B. Prüfungen von Stichproben aus einem großen Los) an.

Ihr Ansprechpartner

Robert Knoof

Tel.: +49 351 400 24 702

Annahmebedingungen

Wenn Sie an einer Konformitätsbewertung interessiert sind, wird zwischen dem Auftraggeber und der ZS SPEKTRA eine Zertifizierungsvereinbarung geschlossen. Dieser liegen die Preisliste und eine Prüf- und Zertifizierungsordnung (PZO) zugrunde, welche die Durchführung des Zertifizierungsverfahrens regelt.
Schallpegelmesser und Schall­kalibratoren, die auf dem Markt bereitgestellt werden, unterliegen folgenden Regeln und Vorschriften auf Grundlage derer die Konformitätsbewertung durchgeführt wird:

  • Mess- und Eichgesetz (MessEG) sowie Mess- und Eichverordnung (MessEV)
  • dem in der jeweiligen Bauartzulassung / Baumusterprüfbescheinigung angegebenen / vorgegebenen Anwendungsregelwerk (Harmonisierte Norm, wie z.B. DIN EN 61672, oder andere technische Spezifikation)



Die grundsätzlichen Regelungen und Verfahren, im Rahmen derer wir als Zertifizierungsstelle tätig sind, sowie ihre Verwaltung sind nicht diskriminierend.
Der Zugang der Antragsteller wird nicht be- oder verhindert. Alle Dienstleistungen sind allen Antragstellern zugänglich, sie sind nicht von der Größe des Kunden oder von der Mitgliedschaft in einer Vereinigung oder Gruppe abhängig und unterliegen nicht der Anzahl der bereits erteilten Zertifizierungen. Es gibt keine unlauteren finanziellen oder anderen Bedingungen. Wenn überhaupt, sind unsere Anforderungen, Evaluierung, Bewertung, Entscheidung und Überwachung auf solche Dinge beschränkt, die sich speziell auf den Geltungsbereich der Zertifizierung beziehen.

Die messtechnischen Prüfungen werden in Dresden durch unser nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 akkreditiertem Laboratorium (D-K-15183-01) im eigenen Haus durchgeführt.
Unser erfahrenes Laborteam bietet für diverse akustische Messgeräte weitere geeignete Serviceleistungen an.

Wir bearbeiten alle Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs. Mit einem geplanten Durchlauf von höchstens 14 Tagen nach Auftragserteilung und Eingang Ihrer Messmittel, sind wir an einer schnellen Fertigstellung interessiert. Bitte haben Sie Verständnis, wenn es dennoch zu Verzögerungen kommt, z. B. aufgrund von hoher Nachfrage.

Bei einem Auftrag senden Sie Ihre Schallpegelmesser oder Schallpegelkalibratoren bitte an:

SPEKTRA
Schwingungstechnik und Akustik GmbH Dresden
Heidelberger Str. 12
01189 Dresden | Germany

Beschwerden

Einsprüche gegen Evaluierungsergebnisse oder Zertifizierungsentscheidungen bzw. Beschwerden über die Zertifizierungsstelle können vom Antragsteller selbst oder von anderen interessierten Kreisen an die Zertifizierungsstelle eingereicht werden.

Bitte richten Sie Ihre Einsprüche schriftlich an die folgende E-Mail:

zs@spektra-dresden.de